Die beglaubigten Übersetzungen ist ein notwendiger Schritt um den ausländischen Urkunden Rechtskraft zu verleihen, wenn diese vor Gericht oder anderen Behörden vorzulegen sind. Die Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und mit dessen Unterschrift und Stempel besiegelt werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung ?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und korrekte Übersetzung offizieller Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Eine Übersetzung mit Beglaubigung ist durch einen Stempel und eine Unterschrift verifiziert und besitzt somit Gültigkeit bei Ämtern, Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Einrichtungen. Beglaubigte Übersetzungen sind oft notwendig für Auslandsaufenthalte, egal ob für Studium, Arbeit oder längeres Wohnen im Ausland.
Merkmale einer beglaubigten Übersetzung:
- Persönlicher Stempel des vereidigten Übersetzers;
- Unterschrift des Übersetzers;
- Beglaubigungsvermerk, die bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist;
- Datum und Ort der Beglaubigung;
- Schnur und Siegel bei mehrseitigen Dokumenten.
Amtlich, beglaubigt, notariell – was ist der Unterschied?
Der Begriff "beglaubigte Übersetzung" und "amtliche Übersetzung" werden oft synonym verwendet und beschreiben im Wesentlichen dasselbe: eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt und durch einen offiziellen Vermerk mit Unterschrift und Stempel als korrekt und vollständig bestätigt wird. Diese Übersetzungen haben eine amtliche Wirkung und werden von Gerichten, Behörden und anderen offiziellen Stellen akzeptiert.
Eine beglaubigte Übersetzung ist rechtlich verbindlich und muss von einem beeidigten Übersetzer erstellt werden. Eine notarielle Übersetzung gibt es in diesem Sinne nicht, man spricht eher von einer notariell beglaubigten Übersetzung. Diese ist im Sprachgebrauch zwar verbreitet, entspricht aber einer normalen beglaubigten Übersetzung, da ein Notar nicht befähigt ist, aus oder in eine Fremdsprache zu übersetzen. Eine notariell beglaubigte Übersetzung bestätigt lediglich die Unterschrift des Übersetzers durch einen Notar.
Eine beglaubigte Übersetzung wird ausschließlich von vereidigten Übersetzern erstellt, die von einem Gericht offiziell ernannt wurden. Diese Übersetzer sind befugt, Dokumente zu übersetzen und die Übersetzung mit einer Beglaubigung zu versehen. In Deutschland sind vereidigte Übersetzer in offiziellen Listen der Justizbehörden registriert.
Typ | Bezeichnung | Befugnis | Zuständigkeit |
---|---|---|---|
Vereidigter Übersetzer | In einigen Bundesländern (z. B. Bayern, Berlin) | Darf Übersetzungen beglaubigen | Landgericht |
Öffentlich bestellter Übersetzer | In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) | Darf Übersetzungen beglaubigen | Landgericht |
Ermächtigter Übersetzer | In einigen Bundesländern (z. B. NRW) | Darf Übersetzungen beglaubigen | Landgericht |
Staatlich geprüfter Übersetzer | Berufsbezeichnung nach Prüfung | Keine Beglaubigungsbefugnis ohne zusätzliche Vereidigung | IHK / staatliche Prüfungsstelle |
Übersetzer ohne Vereidigung | Freier Übersetzer | Keine Beglaubigungsbefugnis | – |
Wer darf Übersetzungen beglaubigen?
Nur vereidigte bzw. beeidigte oder ermächtigte Übersetzer dürfen in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Diese Übersetzer wurden durch ein Landgericht oder eine entsprechende Justizbehörde offiziell ernannt und sind berechtigt, ihre Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift zu versehen.
Die Ermächtigung gilt in der Regel bundesweit, sodass beglaubigte Übersetzungen eines in Bayern vereidigten Übersetzers beispielsweise auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg anerkannt werden. Dies stellt die Gleichwertigkeit und rechtliche Gültigkeit innerhalb des gesamten Bundesgebiets sicher.
Ihre Arbeit basiert auf den Dolmetscher- und Übersetzergesetzen der einzelnen Bundesländer. Diese Gesetzen legen fest, unter welchen Bedingungen eine Beeidigung erfolgen kann und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die Bezeichnung „vereidigter Übersetzer“ ist gesetzlich geschützt. Nur Personen, die eine offizielle Beeidigung erhalten haben, dürfen diesen Titel führen und rechtsgültige Übersetzungen mit Beglaubigung erstellen.
Wichtig: Eine einfache Übersetzung durch einen nicht vereidigten Übersetzer, selbst wenn sie qualitativ hochwertig ist, hat ohne entsprechende Beglaubigung keine rechtliche Gültigkeit vor Behörden oder Gerichten.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss oder welche Anforderungen erfüllt sein müssen – kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie individuell und kompetent.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir arbeiten in mehreren europäischen Ländern mit einer Vielzahl von volldiplomierten und von einem Gericht offiziell ernannten Dolmetschern und Übersetzern und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen von unterschiedlichen Urkunden an: Verträge, Handelsregisterauszüge, Gerichtsurteile, Zeugnisse und sämtliche Behördendokumente. Bei Bedarf kann eine beglaubigte Übersetzung für den Gebrauch in über 100 Ländern apostilliert oder konsularisch legalisiert werden.
Region | Verfügbare Sprachen |
---|---|
Westeuropa | Deutsch, Englisch (UK), Französisch, Italienisch, Katalanisch, Luxemburgisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch |
Baltikum | Estnisch, Lettisch, Litauisch |
Osteuropa | Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Weißrussisch |
Südosteuropa & Balkan | Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Mazedonisch, Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch |
Nordeuropa / Skandinavien | Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch |
Südeuropa | Baskisch, Galicisch, Griechisch, Maltesisch |
Kaukasus | Armenisch, Aserbaidschanisch, Georgisch |
Zentralasien | Kasachisch, Kirgisisch, Usbekisch |
Asien & Naher Osten | Arabisch, Chinesisch (vereinfacht & traditionell), Hebräisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Persisch (Farsi), Thailändisch, Urdu, Vietnamesisch |
Amerika (Nord & Süd) | Englisch (US), Französisch (Kanada, Karibik), Kreolisch, Portugiesisch (Brasilien), Spanisch (Lateinamerika) |
Afrika | Afrikaans, Amharisch, Arabisch (Nordafrika), Hausa, Somali, Swahili, Zulu |
Ozeanien & Pazifik | Englisch (Australien, Neuseeland), Maori, Samoanisch, Tongaisch |
Typische Fehlerquellen bei beglaubigten Übersetzungen und wie man sie vermeidet
Notarielle Übersetzungen spielen bei vielen amtlichen und rechtlichen Angelegenheiten eine zentrale Rolle. Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen können zu Verzögerungen, Nachforderungen oder sogar zur Ablehnung von Anträgen führen. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Probleme und wie man sie umgehen kann:
1. Unvollständige Übersetzungen
Amtliche Dokumente müssen vollständig übersetzt werden, einschließlich aller Stempel, Siegel, Unterschriften und handschriftlichen Vermerke. Das Auslassen auch kleiner Details kann die Anerkennung der Übersetzung verhindern. Sorge dafür, dass der Übersetzer das gesamte Dokument inklusive aller formalen Elemente erfasst und übersetzt.
2. Fehler bei fachsprachlicher Terminologie
Juristische, notarielle oder technische Fachbegriffe unterscheiden sich stark je nach Land und Rechtsordnung. Ungenaue Übersetzungen können zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen führen. Arbeite mit Übersetzern zusammen, die über spezifische Fachkenntnisse in den jeweiligen Bereichen verfügen und idealerweise Erfahrung mit notariellen Texten haben.
3. Fehlende Beglaubigungen oder Legalisationen
Neben der Übersetzung benötigen manche Dokumente auch eine Apostille oder eine andere Form der Beglaubigung, um international anerkannt zu werden. Kläre frühzeitig, welche Beglaubigungen erforderlich sind, und plane ausreichend Zeit für deren Beschaffung ein.
4. Veraltete oder ungültige Dokumente
Nicht selten sind Dokumente nur für eine begrenzte Zeit gültig oder müssen vor der Übersetzung aktualisiert werden. Prüfe die Gültigkeit der Unterlagen vor der Übersetzung und besorge bei Bedarf aktuelle Versionen.
Bei Schmidt & Schmidt arbeiten wir ausschließlich mit qualifizierten, staatlich vereidigten Übersetzern, die mit den speziellen Anforderungen notarieller Übersetzungen bestens vertraut sind. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Dokumente korrekt und rechtsgültig übersetzen und beglaubigen zu lassen.
Was tun, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung abgelehnt wurde?
Auch wenn eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer stammt, kann es in der Praxis vorkommen, dass Behörden sie dennoch nicht akzeptieren. Das ist frustrierend – aber kein Grund zur Sorge. Schmidt & Schmidt unterstützt Sie dabei, die Situation schnell, professionell und rechtssicher zu klären. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun können.1. Den Ablehnungsgrund genau klären
- Kontaktiere die zuständige Behörde per E-Mail oder Telefon;
- Notiere Ihre Name und Durchwahl Ihrer Kontaktperson;
- Fordere eine schriftliche Begründung der Ablehnung an;
- Frage gezielt nach den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen.
Oft entstehen Ablehnungen durch kleine Formfehler – wir helfen Ihnen, solche Anforderungen korrekt zu identifizieren und zu erfüllen.
2. Die Übersetzung überarbeiten lassen
Bei formellen Beanstandungen:- Informiere den ursprünglichen Übersetzer über die Rückmeldung der Behörde;
- Lassen Sie Ihnen eine korrigierte Version zuschicken – digital und im Original;
- Prüfe die neue Fassung sorgfältig;
- Reiche die überarbeitete Version erneut ein.
- Stelle sicher, dass der Übersetzer alle Punkte nachvollzogen hat;
- Gegebenenfalls eine vollständige Neuübersetzung beauftragen;
- Vor dem Einreichen nochmals gründlich prüfen.
3. Eine neue beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen
Wenn die ursprüngliche Übersetzung gravierende Fehler enthält oder von einer nicht anerkannten Stelle stammt, ist eine neue Übersetzung oft der sinnvollste Weg.
- Beauftrage einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer*in – idealerweise über Schmidt & Schmidt, wo wir ausschließlich mit qualifizierten Fachübersetzern zusammenarbeiten.
- Informiere den neuen Übersetzer über die vorangegangene Ablehnung.
- Sende die notwendigen Unterlagen in hoher Qualität (Scan oder Original).
- Drängt die Zeit? Dann nutze unseren Express-Service.
- Lies die fertige Übersetzung aufmerksam durch, bevor Sie sie erneut einreichen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende Ihres Antrags. Mit den richtigen Maßnahmen und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite lassen sich formale Hürden meist schnell überwinden. Schmidt & Schmidt begleitet Sie von der Analyse des Ablehnungsgrunds bis zur Einreichung einer korrekten, anerkannten Übersetzung – weltweit, digital und termingerecht. Bei uns profitieren Sie von klaren Prozessen, persönlichen Ansprechpartnern und der Erfahrung aus hunderten erfolgreich angenommenen Übersetzungen – auch bei komplexen internationalen Behördenverfahren.
Beglaubigte Übersetzungen für Nachlassverfahren
Beglaubigte Übersetzungen werden in vielen rechtlichen Zusammenhängen benötigt – einer der häufigsten Anwendungsfälle ist das internationale Nachlassverfahren. Gerichte und Nachlassbehörden verlangen oft die Übersetzung von Erbscheinen, Testamenten, Vollmachten oder Sterbeurkunden – rechtssicher und von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt. Schmidt & Schmidt unterstützt Sie dabei mit langjähriger Erfahrung und kurzen Bearbeitungszeiten.
Übersetzungen für EU-Länder
Seit dem 17. August 2015 ist in weiten Teilen Europas die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft, die grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU erleichtert und vereinheitlicht. Zentrale Grundsätze der Verordnung:- Anwendbares Recht: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
- Rechtswahl: Alternativ kann im Testament das Recht des Heimatstaates bestimmt werden.
- Zuständigkeit: Die Gerichte am letzten Wohnsitz des Erblassers sind für den gesamten Nachlass zuständig – unabhängig vom Ort des Vermögens.
- Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ): Dieses Dokument dient als standardisierter Nachweis der Erbenstellung innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich).
Trotz der Harmonisierung auf EU-Ebene sind in der Praxis weiterhin beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Dazu zählen etwa:
- Testamente, Sterbeurkunden, Vollmachten und Erbscheine, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden bestimmt sind;
- Verfügungen von Todes wegen, bei denen die gewählte Rechtsordnung eindeutig hervorgehen muss;
- Gerichtliche und notarielle Unterlagen, die im Rahmen des Nachlassverfahrens benötigt werden.
Land | Besondere Anforderungen |
---|---|
Spanien | Für Erbfälle mit Immobilienbesitz ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung aller relevanten Dokumente samt Apostille erforderlich. |
Frankreich | Häufig ist ein „Acte de notoriété“ notwendig, der ebenfalls übersetzt und beglaubigt werden muss. |
Italien | Zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung wird meist eine Legalisation verlangt. Die Erbschaftsanmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. |
Schweiz | Als Nicht-EU-Staat wendet die Schweiz ihr eigenes internationales Privatrecht an. |
Vereinigtes Königreich | Seit dem Brexit gelten nationale Regelungen; die EU-Erbrechtsverordnung findet keine Anwendung mehr. |
USA | Bundesstaaten haben eigene Anforderungen. Übersetzungen müssen häufig notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein. |
Türkei | Konsularische Beglaubigungen sind üblich. Das strenge Pflichtteilsrecht kann auch auf ausländische Erblasser mit Vermögen in der Türkei angewendet werden. |
Vereinigte Arabische Emirate | Ohne Rechtswahl greift das islamische Erbrecht. Übersetzungen müssen durch staatlich anerkannte Übersetzer erfolgen. |
Ablauf der Erstellung einer notariell beglaubigten Übersetzung

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage
Sie können unser Anfrageformular nutzen oder uns direkt per E-Mail kontaktieren. Bitte teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie übersetzen lassen möchten, in welcher Sprache es vorliegt, für welches Zielland die Übersetzung bestimmt ist und ob eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Wenn Sie uns vorab eine Kopie des Dokuments zusenden, können wir Ihre Anfrage schneller prüfen und Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten. So sparen Sie Zeit, und wir können sofort mit der Bearbeitung beginnen, sobald Sie unser Angebot bestätigen.

2.Wir melden uns zeitnah bei Ihnen
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir Ihr Dokument sorgfältig und entscheiden, ob eine einfache beglaubigte Übersetzung ausreicht oder eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers notwendig ist. Anschließend erhalten Sie von uns alle Informationen zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen, zur Bearbeitungszeit und zu den Gesamtkosten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess für Sie so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

3. Übersetzung von Dokumenten
Die vereidigten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzung fachgerecht, präzise und gemäß den geltenden Standards an. Danach wird die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt. Falls gewünscht, kann die notarielle Übersetzung zusätzlich mit einer Apostille versehen oder durch eine konsularische Legalisierung ergänzt werden. Dies stellt sicher, dass die Übersetzung im Ausland offiziell anerkannt wird. Wir übernehmen alle Schritte zuverlässig für Sie und sorgen für eine zügige Abwicklung Ihrer Anfrage.

4. Versand der fertigen Unterlagen
Nach Abschluss aller Arbeitsschritte senden wir Ihnen die notariell beglaubigte Übersetzung wahlweise per Kurier oder als Einschreiben an die gewünschte Adresse. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen digitalen Scan zur Einsicht. Unsere Dokumente erfüllen internationale Standards und werden von Behörden im Ausland anerkannt. In vielen Fällen ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisierung erforderlich – auch hierbei unterstützen wir Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht erfolgt.
Unsere Vorteile
- Individuelle Beratung
- Transparenz
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle Bearbeitung
- Optimierung Ihrer Kosten
- Datenschutz
Chancen für jede Branche

Rechtsanwälte und Notare
Für die Vorlage fremdsprachiger Urkunden vor Gericht oder zur Anerkennung von Vollmachten ist eine präzise und offiziell bestätigte Übersetzung unerlässlich. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung an, die für rechtliche Verfahren in Deutschland und international akzeptiert werden.

Global Mobility und Visa-Unterstützung
Im Bereich der internationalen Mitarbeitermobilität und Visa-Beantragung sind korrekt übersetzte und offiziell bestätigte Dokumente ein Muss. Wir fertigen notarielle Übersetzungen von Personenstandsurkunden, Beschäftigungsnachweisen und anderen relevanten Unterlagen für Konsulate und Migrationsbehörden an.

Übersetzungsbüros
Sie benötigen für Ihre Kunden zusätzlich zur Fachübersetzung auch eine notarielle Bestätigung? Wir unterstützen Übersetzungsagenturen mit der Erstellung von notariell beglaubigten Übersetzungen – zuverlässig, schnell und in über 100 Sprachkombinationen.

Banken und Finanzinstitutionen
Für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie KYC oder AML sind häufig fremdsprachige Dokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung notwendig. Wir liefern notariell bestätigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen, Identitätsnachweisen und anderen relevanten Unterlagen für Finanzdienstleister.
Kosten für die beglaubigte Übersetzung
Die Kosten für die Vorbereitung der Dokumente hängen von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind unter anderem
- der Umfang des Textes
- dessen Thematik und Komplexität
- sowie die Anzahl von Tabellen, Grafiken oder Zeichnungen